Tiersuche



Was sollten Sie tun wenn ihr Tier verschwunden ist?

 

Bei konkreten Hinweisen auf Tierfänger, informieren Sie die Polizei!

 

Tel: Polizei Lauf a.d.Peg.   09123/ 9 4 0 7 0

 

Sie benötigen ein Foto und die Tätowierungs- oder Chip-Nummer Ihres Tieres.

Ist Ihr Tier gekennzeichnet, geben Sie eine Vermisstenmeldung bei den Haustierregistern auf.

Diese Stellen sollten Sie informieren:

 

Tasso

Tel: 06190/ 93 22 14 oder 06190/ 93 73 00

Fax: 06190/ 93 74 00

www.tasso.net

 

 

Deutsches Haustierregister

Tel: 01805/ 23 14 14

Fax: 01805/ 60 49 640

www.tierschutzbund.de  Email:  dhr@tierschutzbund.de

 

 

Ifta Internationale Tierregistrierung
Tel: +49 9122/ 88 51 9 88
Fax: 09122/ 88 51 9 89
www.tierregistrierung.de  Email:  info@tierregistrierung.de


 

Zugelaufene Katze - was tun?

 

Katzen sind neugierig und lieben ausgedehnte Spaziergänge. Werden sie von Fremden verwöhnt schauen sie da gerne öfter mal vorbei. So muss der Katzenbesuch, egal ob gepflegt oder zerzaust, nicht immer ein heimatloser Streuner sein. Sollte die Katze jedoch nicht mehr von Ihrer Seite weichen, sehen Sie nach, ob sie ein Halsband mit Adresse der Besitzer trägt oder eine Ohrtätowierung hat . Möglicherweise hat das Tier einen implantierten Mikrochip. Dieser kann nur von einem Tierarzt oder Tierheim mit einem speziellen Gerät gelesen werden. Anhand von Ohrtätowierung oder Mikrochip ist es möglich über die Registrierstellen Tasso, Ifta oder Deutscher Tierschutzbund die Adresse der Tierhalter zu ermitteln. Ist dies alles nicht der Fall , müssen sie bei der nächsten Polizeidienststelle und bei Ihrer Stadt oder Gemeinde - Fundamt - Meldung machen. Behalten oder abgeben? Geben Sie die Katze im Tierheim ab, beträgt die offizielle " Aufbewahrungszeit" 6 Monate. Aus Platz- und Kostengründen wird ein Fundtier meist nach ca. 4 Wochen zur Vermittlung freigegeben. Sollte sich jedoch der Eigentümer innerhalb der 6 Monatsfrist melden, kann er die Katze zurückfordern. Dies gilt auch, wenn Sie einem liebgewonnenen Tier das Heim ersparen wollen und gleich bei sich aufnehmen. Sie haben aber dem Eigentümer gegenüber Anspruch auf Erstattung angefallener Kosten wie Futter oder Tierarzt